Als Eigentümer eines Wohnhauses stellt sich frühzeitig die Frage, in welchem Umfang Versicherungen empfehlenswert und notwendig sind. Eine Wohngebäudeversicherung kommt dabei auch zur Sprache.
Was ist in einer Wohngebäudeversicherung inbegriffen? Und was ist eine Elementarschadenversicherung? Im folgenden Ideenbuch befassen wir uns zudem mit der Frage, für wen eine Gebäudeversicherung sinnvoll ist. Desweiteren werden die abgedeckten Schadensfälle kurz angesprochen.
Das Statistische Bundesamt legt folgende Definition fest:
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche zu Wohnzwecken genutzt werden (ohne Wohnheime). Das können Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäuser sein, aber auch Gebäude, in denen sich neben Wohnungen zum Beispiel auch Anwaltskanzleien, Arztpraxen oder Geschäfte befinden.
Bis 1994 war eine Gebäudeversicherung für Immobilieneigentümer verpflichtend. Heute muss sie, inklusive der Feuerversicherung, nicht mehr zwingend abgeschlossen werden.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass finanzielle Schäden, die etwa durch einen Brand verursacht werden, durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Obwohl die Wohngebäudeversicherung also grundsätzlich nicht mehr vorgeschrieben ist, gibt es eine Ausnahme, in der sie abzuschließen ist:
Viele Bauherr*innen nehmen, um ihren Wohntraum zu verwirklichen, einen Kredit aus. Die Bank sichert diese Art der Finanzierung ab, indem eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird.
In der Regel ist in einem solchen Fall die Eigentümer*in von der Bank dazu verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. So wird einem durch Schäden und mögliche Reparaturkosten entstehender Zahlungsausfall vorgebeugt.
In der Regel wird eine vom Voreigentümer abgeschlossene Gebäudeversicherung beim Kauf einer bestehenden Immobilie automatisch auf euch übertragen.
Solltet ihr die übernommene Police kündigen wollen: In einem solchen Fall greift eine außerordentliche Kündigungsfrist, die meist einen Monat beträgt.
Mit einer Wohngebäudeversicherung werden in der Regel mindestens vier Schadensfälle abgedeckt:
Schäden durch Feuer bzw. Brand, durch Leitungswasser, durch Sturm und Überspannungsschäden. Wie genau setzten sich potentielle Schadensfälle zusammen?
Mit der Feuerversicherung werden Schäden abgedeckt, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion entstehen. Das Eigentum im schlimmsten Fall unbewohnbar werden. Verbunden mit der Feuerversicherung zahlt eine Gebäudeversicherung auch für durch Löschwasser und Ruß entstanden Schäden.
Beispiele für Schäden, die mit einer Feuerversicherung abgedeckt werden:
Ab Windstärke 8 greift in der Regel die Sturmversicherung. Werden dabei Schäden am Dach und an der Außenmauer der Immobilie verursacht, finanziert die Gebäudeversicherung die Reparatur des alten Daches. Durch Hagel verursachte Schäden sind unabhängig von der Windstärke in einer Gebäudeversicherung inbegriffen.
Beispiele für Schäden, die mit einer Sturm- und Hagelversicherung abgedeckt werden:
Bei der Gebäudeversicherung werden Schäden abgedeckt, die durch platzende Wasserrohre entstehen. In der Regel sind sowohl wasserführende Leitungen als auch die dazugehörigen Anlagen versichert. Dabei wird kein Unterschied gemacht zwischen Frischwasser und Abwasser Leitungen: Heizkörper und wasserführende Fußbodenheizungen, Wärmepumpen und Systeme, Wasch und Spülmaschinen.
Beispiele für Schäden, die mit einer Leitungswasser-Versicherung abgedeckt werden:
Schlägt ein Blitz in das Gebäude ein, kann es neben einem Brand auch zu Überspannung der versicherten Elemente kommen.
Betroffene Systeme werden teilweise so beschädigt, dass sie in Zukunft nicht mehr nutzbar sind. In solchen Fällen werden Kosten für den Ersatz und die Reparatur von einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Folgende Kosten werden neben der direkten Schadensregulierung üblicherweise von einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt:
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, eine Gebäudeversicherung durch eine Elementarschadensversicherung zu ergänzen. Dabei werden u.a. Schäden abgedeckt, die durch folgende Umstände verursacht werden:
Erdbeben, Erdrutsche, Sturmfluten, sowie Schneelawinen und Schlammlawinen. Obwohl Sturm und Hagel in einer Wohngebäudeversicherung enthalten ist, müssen Schäden verursacht durch Starkregen oft durch eine Elementarschadensversicherung abgedeckt werden.
Im modernen Hausbau finden sich innovativ umgesetzte Immobilien, die über Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen verfügen.
Hierfür gibt es mittlerweile separate Policen. Diese decken Ertragsausfälle ab, die durch Schäden an einer dieser Anlagen verursacht werden können.
Rund ums eigene Haus gibt es Situationen, die über reine Sachschäden hinaus gehen. Dazu gehören etwa Momente, in denen ihre euch aussperrt und ein Schlüsseldienst gerufen werden muss. Es geht dabei um Schädlingsbekämpfung wie etwa das Entfernen von Wespennestern oder um eine Rohrreinigung im Notfall.
Wohnungsschutzbriefe werden selten eigenständig in einer Police abgeschlossen. Stattdessen treten sich meist in Kombination mit einer Gebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung in Erscheinung.
Eine Wohngebäudeversicherung umfasst alle Elemente, die mit einem Haus fest verbunden sind. Solche Bestandteile können dementsprechend nicht einfach mitgenommen werden. Sie sollten zudem explizit in der Police genannt werden.
Eine Hausratversicherung bezieht sich auf Gegenstände der Einrichtung und Wertsachen. Bewegliche Güter, die im Haus verteilt und umverteilt werden können.
Im Allgemeinen gilt eine Gebäudeversicherung eine Sachversicherung. Aus diesem Grund ist sie nicht von der Steuer absetzbar.
Anders verhält sich das bei beispielsweise Haftpflicht- und Rentenversicherung, da diese einen Vorsorgeaufwand darstellen, der ggf. das Risiko verringert, irgendwann auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein.